Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, www.bundesgesundheitsministerium.de
Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischenräume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
Als kassenärztliche Leistung ab dem 36. Lebensjahr alle 2 Jahre möglich.